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Jugendwartseminar
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Jugendwartseminar in Bischofsheim  5. + 6. März 2005

 

Bericht zum Jugendwartseminar Landkreis Rhön-Grabfeld

vom 05.03. – 06.03.05

 

Thema:            „Tätigkeitsfeld“ Jugendfeuerwehr

Ort:                 Feuerwehrgerätehaus Bischofsheim

Samstag 05.03.05:

Nach der Begrüßung der 27 Teilnehmer/innen und der Klärung von organisatorischen Details, sowie einem gemeinsamen, reichhaltigen Frühstück wurde diesmal aufgrund des umfassenden Tagesprogramms nur eine kurze Vorstellungsrunde absolviert.

Danach begann Roland Werner von der Jugendfeuerwehr Herschfeld mit dem ersten interessanten Vortrag zum Thema „Jugendfeuerwehr und ihr Raum“. Raum war hierbei wörtlich zu verstehen, da es um den Ausbau und die Gestaltung des Jugendraumes im Feuerwehrgerätehaus Herschfeld ging.

Der Vortrag gliederte sich wie folgt:

-          Geschichte zum Feuerwehrhausbau.

-          Jugendraum als Treffpunkt.

-          Regeln des Jugendraumes (Hausordnung).

-          Der Ausbau selbst durch die Jugendlichen mit Hilfe von Erwachsenen.

-          Finanzierung.

-          Die Raumübergabe unter Beteiligung der Politprominenz.

-          Das Jugendfeuerwehrleben im fertigen Raum.

In der Diskussion während des Vortrages kristallisierte sich auch heraus, das es wichtig ist eine Hausordnung auf zu stellen und auch zu kontrollieren. So musste der Raum wegen Missachtung dieser auch schon mal für 2 Wochen geschlossen werden. Dies führte aber auch dazu, dass der Raum im Gegensatz zu anderen Jugendtreffs die wegen Problemen wieder geschlossen werden mussten, sich nach wie vor und das schon seit Jahren großer Beliebtheit erfreut. Bilder des Jugendraumes sind unter www.feuerwehr-Herschfeld.de hinterlegt.

Für den erkrankten Referenten Jochen Krug sprang JW Andre Knies aus Bad Königshofen ein, somit wurde uns das Thema „Berufsfeuerwehrtag“ nicht vorenthalten.

Der Vortrag gliederte sich wie folgt:

-          Was ist ein „Berufsfeuerwehrtag“?

-          Was macht eine Berufsfeuerwehr?

-          Die Planung (Checkliste) eines BF-Tages.

-          Elterninformation.

-          Checklisten als solches.

-          Der Dienstplan.

-          Die Einsatzplanung.

-          Alarmierungsmöglichkeiten.

-          Einsatzmöglichkeiten.

-          Die Durchführung selbst.

Nachdem auch hier bereits andere Jugendfeuerwehren ähnliches durchgezogen haben kam es zu angeregten Diskussionen. Erfreulicherweise stellte die Jugendfeuerwehr Bad Königshofen ihre Checklisten dem Teilnehmerkreis zur Verfügung, da solche Listen selbst im Internet nicht downloadbar sind. Interessant waren auch die Diskussionen über gemachte Erfahrungen, sollte z. B. versucht werden das Programm nicht so voll zu packen, da es sonst mit dem Zeitrahmen sehr eng wird. Auch wurde empfohlen „klein“ anzufangen, da sonst das Programm nicht mehr zu topen ist für Nachfolgeveranstaltungen dieser Art.

Auch Thomas Dietz, der zum Thema „Allgemeine Jugendarbeit“ referieren sollte war, erkrankt. Hier sprang kurzfristig KJW Arno Götz ein.

Der Vortrag gliederte sich wie folgt:

-          Aufgabenstruktur (Ausbildungs- und Erziehungsauftrag).

-          Allgemeine Jugendarbeit und ihre Bereiche.

-          Sport, Team, Förderung von Kreativität, Soziales, Umweltschutz, etc.

-          Organisatorische Bereiche bei Jugendarbeit.

-          Versicherungsschutz, Finanzierung, Aufsichtspflicht, Jugendschutzgesetz, Checklisten.

Nach der Mittagspause war dann „Eigeninitiative“ in den Arbeitsgruppen gefragt. Zu den Themen:

-          Richtlinien zur Freizeitgestaltung.

-          Wettbewerbe und Leistungsabzeichen in der Jugendfeuerwehr.

-          Musterausbildungsplan Truppmann.

Hatte je eine Gruppe Zeit sich mit eben ihrem Thema zu befassen. Durch die doch recht umfassenden Diskussionen in den Gruppen war die Zeit angesetzte Zeit von 2 Stunden recht schnell vorbei. So ging nach der Kaffeepause an die Auswertung der Ergebnisse der Gruppenarbeit welche von den jeweiligen Gruppensprechern dargestellt wurden.

 

Hier die Ergebnisse in Kurzform:

Freizeitgestaltung

Zeltlager und Ausflug

-          Beim Landkreis (fester Termin, Ort, Programm und Preis)

-          In der eigenen FW (Alles muß selber geplant werden aber man hat eigenes Programm)

-          Ausflug (Museum, Park, Zoo, Werksbesichtigung, Flughafen/Feuerwehr, Kanufahrt, Kinobesuch, Feuerwehrerholungsheim)

 

Sport, Spiel

-          Schwimmbadbesuch

-          Gemeindesportfest

-          Schlauchkegeln

-          Radtour

 

Basteln und Werken

-          Nistkästenbau (www.bauplanwelt.de)

-          Rauchhaus

-          Seifenkistenbau

-          Faschingswagen

-          Jugendraumgestaltung

 

Umwelt und Soziales

-          Besuch einer Müllentsorgungsfirma

-          „Ramadama“

-          Nistkästen aufhängen

-          Arbeiten in der Gemeinde (Spielgeräte streichen etc.)

-          Besuch von Veranstaltungen anderer JFW (Plattenparty etc.)

-          Besuch im Altenheim

 

Öffentlichkeitsarbeit

-          Besuch von Kindergärten und Schulen

-          Ferienprogramm

-          Schauübungen

-          Jugendaktionstag

-          Spieleturnier (z.B. Kicker, Brettspiele, LAN Party)

 

Prüfungen in der JFW

-          Deutsches Jugendleistungsabzeichen

-          Bayerisches Jugendleistungsabzeichen

-          Bundeswettbewerb

-          Jugendflamme Stufe 1 bis 3

-          Wissenstest Stufe 1 bis 4

-          Die Gruppe im Löscheinsatz

 

Ausführliche Erläuterungen in einer gesonderten Präsentation.

 

Musterausbildungsplan Jugendfeuerwehr

Ein Musterausbildungsplan für Jugendfeuerwehren auf der Grundlage der TM-TF Ausbildungsunterlagen im Jugendwartordner wird im Internet veröffentlicht.

 

Sonntag 06.03.05:

Nach dem gemeinsamen Frühstück sollte über die Umsetzung der Deutschen Jugendflamme Stufe 2 diskutiert werden.

Zuvor stellt KJW Arno Götz in Vertretung für Jochen Krug den Jugendleistungsmarsch der Jugendfeuerwehr des Regierungsbezirkes Oberfranken vor.

Dabei musste festgestellt werden, dass dieser Leistungsmarsch sehr umfangreich ist und eine entsprechende Logistic nötig macht. So lautete nach einer Diskussion die einhellige Meinung, das dieser für die erstmalige Durchführung als Jugendflamme Stufe 2 derzeit nicht praktikabel ist.

Es sollen nach eingehender Diskussion nun die derzeitigen Richtlinien der DJF zugrunde gelegt werden.

Bezüglich der Umsetzung der Punkte:

-          Fahrzeug- und Gerätekunde.

-          Sicherung einer Einsatzstelle.

-          Handhabung Standrohr.

-          Kuppeln von Druckschläuchen.

-          Provisorischer „Wasserwerfer“.

Soll die Abnahme so ausgelegt sein, dass sie sowohl für personalschwache, wie -starke Jugendfeuerwehren als auch gut und schlecht ausgerüstete (Jugend-)Feuerwehren möglich ist. Dies kann nur geschehen, wenn ein „Rahmen“ in dem sich die Aufgabenerledigung abspielen muß festgelegt wird.

Seitens der KJF sollen nun weitere Details ausgearbeitet werden und mittels einer Musterabnahme erprobt werden. Danach sind die Jugendwart/e/innen darin zu schulen. Die Abnahme wird als Kreisveranstaltung an einem Samstag Vormittag im 3 ten Quartal 2005 durchgeführt werden.

 

KJW Arno Götz 2005

 

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Musterausbildungsplan

Jugendwartseminar Rhön-Grabfeld

 

Arbeitsgruppe Ausbildung

Bischofsheim 05.03.2005

 

Anläßlich des Jugendwartseminars beschäftigte sich die Arbeitsgruppe Ausbildung  mit dem Musterausbildungsplan Truppmann. Als Grundlage diente der in tabellarischer Form im Jugendwartordner der JF Bayern abgedruckte Musterausbildungsplan mit dem Stand 06/2003.

Nachfolgend wird das Ergebnis bezüglich der Ausbildungsinhalte auf das Alter der Jugendlichen bezogen dargestellt.

 

Soweit nichts anderes vermerkt ist, kann mit der Ausbildung ab 12 Jahren in einfachster Themenform begonnen werden und mit dem Alter der Schwierigkeitsgrad bzw. die Intensität gesteigert werden.

 

Truppmannausbildung Teil 1

 

Ausbildungseinheit

Inhalt

Alter in Jahren

Rechtsgrundlagen

-          Aufgaben der Feuerwehr

-          Träger der Feuerwehr

-          Arten der Feuerwehr

-          Funktionsträger

-          Rechte und Pflichten

-          Pflichten der Bevölkerung

-          Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz

-          Aufgaben, Organisation und Einrichtungen des Zivilschutzes

-          §§ 35 und 38 StVO

Ab 12

 

 

 

 

 

Ab 16

 

Ab 18

Brennen und Löschen

-          Verbrennungsvoraussetzungen

-          Verbrennungsvorgang

-          Brandklassen

-          Löschwirkungen

-          Löschmittel

Ab 12

Fahrzeugkunde

-          Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge

-          Begriffsbestimmungen

-          Beladungsmerkmale

Ab 12

 

Ab 16

Gerätekunde: Persönliche Schutzausrüstung

 

Löschgeräte, Schläuche, Armaturen

-          Mindestausrüstung

-          Anlegen der Ausrüstung

-          Ergänzende Ausrüstung

-          Übersicht

-          Begriffsbestimmungen Handhabung

Ab 12

 

Ab 16

Ab 12

Gerätekunde: Rettungsgeräte

-          Feuerwehrleinen

-          Knoten und Stiche

-          FwDV10

-          Tragbare Leitern

-          Absturzsicherung

Ab 12

 

Ab 16

 

Ab 18

 

 

 

Ausbildungseinheit

Inhalt

Alter in Jahren

Gerätekunde: Geräte für die einfache Technische Hilfeleistung

-          Geräte zum Anheben und Bewegen von Lasten

-          Trenngerät

-          Deren Handhabung

Ab 12

Gerätekunde: Sonstige Geräte

-          Verkehrsicherungsgerät

-          Beleuchtungsgerät

-          Deren Handhabung

Ab 12

Wiederholung ab 18 für Einsatztätigkeit

Rettung

-          Einsatz von Rettungsgeräten

Ab 16

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

-          Überprüfen der Vitalfunktionen

-          Reanimation

-          Transport und Lagerung von Verletzten

-          Erstversorgung von Verletzungen

Ab 12

Löscheinsatz

-          Aufgabenverteilung innerhalb der Staffel und Gruppe im Löscheinsatz

Ab 16

Technische Hilfeleistung

-          Aufgabenverteilung innerhalb der Staffel und Gruppe beim THL - Einsatz

Ab 16

Verhalten bei Gefahr

-          Allgemeine Gefahren im Einsatz

-          Gefahren der Einsatzstelle

-          Einsatzgrundsätze

Ab 16

Unfallversicherung

-          Grundlagen des Unfallversicherungsschutzes

-          Voraussetzung des Versicherungsschutzes

-          Umfang des Versicherungsschutzes

-          Verhalten im Schadensfall

Ab 12

Löschwasserversorgung und – entnahme

-          Wasserversorgungsanlage

-          Löschwasserentnahmestellen

Ab12

Truppmannausbildung Teil 2

 

Ausbildungseinheit

Inhalt

Alter in Jahren

Rechtsgrundlagen

-          örtliche Regelungen der Feuerwehr

-          Funktionsträger

-          Geschäftsverteilung

-          Rechte / Pflichten der Feuerwehrangehörigen

Ab 16

Sonderfahrzeuge

-          DL

-          RW / GW

-          LF 16-TS

-          SW 2000

Ab 16

Rettung

-          Sichern gegen Absturz

-          Selbstretten

-          Einsatzübung Menschenrettung

Ab 16

Ab 18

Löscheinsatz

-          FwDV 3 und 4

Ab 16

Technische Hilfeleistung

-          Bewegen von Lasten

-          Trennen

-          Ausleuchten von Einsatzstellen

-          Einsatzstellensicherung

Ab 16

Erste Hilfe

-          Sofortmaßnahmen

besser

-          Erste Hilfe Kurs

Ab 16

Physische und psychische Belastung

-          Physische Belastungsfaktoren

-          Psychische Belastungsfaktoren

Ab 16

Hygiene

-          Hygiene im Einsatz

Ab 16

Wasserförderung

-          Besonderheiten beim Aufbau von Wasserförderstrecken u. a. Schlauchüberführungen

Ab 16

Objektkunde

Begehung von:

-          Industrie-, Gewerbebetrieben

-          Versammlungsstätten

-          Geschäfts- und Warenhäusern

-          Objekte mit besonderen Einsatzerschwernissen

Unter feuerwehrtechnischen und

-taktischen Gesichtspunkten sowie einer evtl. Brandsicherheitswache

Ab 18

Hier nicht berücksichtigt wurden die im Leitfaden aufgeführten Themen ABC-Gefahrstoffe und Zivil- / Katastrophenschutz da wir der Meinung sind, dass diese im Bereich Truppführerausbildung behandelt werden sollten.

Stand 2005

Arno Götz

Musterausbildungsplan als PDF-Datei

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