Informationen rund ums Zeltlager
- Ausweis
- Info Point
- allgemeine Regeln
- speziell: Zeltlager
- speziell: Schullager
- Wettbewerbsgelände
- Verkaufsstände
- Preisausschreiben
- Zurück zur Organisationsübersicht
Jeder Teilnehmer erhält mit der Anmeldung am Info-Point (1) einen
Teilnehmer-Ausweis mit Umhängeband. Dieser ist stets mitzuführen und auf
Verlangen vorzuzeigen. Er berechtigt zum jeweiligen Zutritt der
entsprechenden Lagerstätten und Veranstaltungsorte. Außerdem dient er als
Verpflegungs-Bon und wird entsprechend entwertet. Auch der einmalige Zutritt
zum Freizeitbad »Triamare« (12) ist mit dem Ausweis möglich. Gut darauf
aufpassen - es kann kein Ersatz geleistet werden. (Entwertung Vodafone-Bon
für Überraschung bei Tropical-Night).
Teilnehmern des Schullagers wird der Zugang zum Zeltlager (und umgekehrt)
nur in besonderen Ausnahmefällen gewährt; der Teilnehmerausweis ist dann bei
der Lagerleitung zu hinterlegen (Name und Feuerwehr auf den Ausweis
schreiben).
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Der Info-Point ist zu Tagzeiten besetzt und dient somit als zentraler
Anlaufpunkt für sämtliche Probleme. Er ist am Feuerwehrhaus und über Telefon
09771-2275 zu erreichen. Der Funkkanal ist 501 (oder 495). Nachts sind die
Lagerleitungen (L1) besetzt.
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Die Lagerordnung wird jeder Teilnehmer-Gruppe ausgehändigt, dieser sowie
Anweisungen der Lagerleitung (L1) ist Folge zu leisten.
Essensausgabe (L2) ist nur zu den angegebenen Essenszeiten. Ein Kaltgetränk
wird zu jeder Mahlzeit kostenlos gereicht (in eigene Tasse). Essensreste und
andere Abfälle sind getrennt in die entsprechend gekennzeichneten
Entsorgungsbehälter zu bringen.
Der Zeltlagerplatz ist sauber zu halten, Sanitäreinrichtungen sind zu
benutzen. Wascheinrichtungen und WC sind am Zeltlagereingang (L3) und im
öffentlichen WC des Festplatzes (5). Ein weiters WC ist im Busbahnhof (9).
Gelegenheit zum Duschen besteht beim Besuch des Freizeitbades »Triamare«
(12) als auch zu folgenden Zeiten in der Kreissporthalle (Berufsschle) (3):
Freitag 6.30-9.00 Uhr, 13.00-14.00 Uhr und 17.00-18.00 Uhr; Samstag
6.30-9.00 Uhr und 14.00-15.00 Uhr.
Das Mitbringen von Alkohol und Drogen ist untersagt. Alkoholisierte
Teilnehmer können des Lageres verwiesen werden. Das Rauchen in den
Zelten/Klassenräumen hat zu unterbleiben (Brandgefahr). Auf Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes ist zu achten. Die Nachtruhe ab 24.00 Uhr ist strikt
einzuhalten.
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Der Zeltplatz darf mit Kraftwagen nur zum Entladen bei Aufbau und Beladen
bei Abbau befahren werden. In der Zwischenzeit können Fahrzeuge am
Parkplatz (2a) unbewacht abgestellt werden.
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Ein Übernahmeprotokoll muß bei Übergabe der zugeteilten Klassenräume von
einer verantwortlichen Person unterzeichnet werden, welches nach
ordnungsgemäßem Auszug wieder gegengezeichnet wird.
WC sind im Gebäude; Wasch- und Duschgelegenheit ist in der Kreissporthalle
nebenan (L3).
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Grundsätzlich besteht öffentlicher Zugang zum Gelände für alle Teilnehmer,
Zuschauer und Gäste. Das Betreten des eigentlichen Wettbewerbsplatzes
(Laufbahn/Innenfeld) ist jedoch ausschließlich nur den startenden Gruppen,
Schiedsrichtern und Ordnern gestattet. Jegliche Art von Behinderung und
Störung des Wettbewerbsablaufs hat zu unterbleiben. Sofortiger Platzverweis
kann ausgesprochen werden.
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An folgenden Orten befinden sich Verkaufsstände, wo Bratwurst, Steak und
ausschließlich (außer Marktplatz) alkoholfreie Getränke angeboten werden:
Festplatz/Zeltlagergelände (2/6), Marktplatz (7), Wettbewerbsgelände (4).
Getränke werden auch zu den Essenszeiten an den Essensausgaben (L2)
verkauft.
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Jeder Lager-Teilnehmer bekommt eine Teilnahmekarte. Teilnahmebedingungen
sind auf der Karte abgedruckt.
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