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Übersicht der Ausbildungsvideos des Kreisfeuerwehrverbandes Rhön-Grabfeld

 

1

FwDv. 4 persönliche Schutzausrüstung Mannschaft und Gerät

2

FwDv. 4 Wasserentnahmestelle Unterflurhydrant

3

FwDv. 4 Wasserentnahmestelle offenes Gewässer

4

Gefahr im Heu

5

Feuer in Gewalt/ Einsatzpläne in der Bewährung

6

TUIS

7

Gefährliche Stoffe/ Gefahr erkennen/ Kennzeichnen

8

Gefährliche Güter

9

Gefährliche Güter und Klassen

10

Einsatzleiter berichten/ Brennt Eisenbahn-Kesselwagen

11

Einsatzleiter berichten/ Gasexplosion

12

Ölwehr

13

Airbag

14

Bekämpfung von Mineralölunfällen auf Binnengewässer

15

Bekämpfung von Mineralölunfällen auf Binnengewässer

16

ISOTEMP Chemikalien-Vollschutzanzug 4000

17

Fasern fürs Leben

18

Notumfüllung eines 20" Tankcontainer

19

Feuerfalle Brandschutz

20

Brandschutz in kulturhistorischen Stätten

21

Gefahrguteinsatz Stückgutcontainer Teil 1

22

Gefahrgutausbildung DEMO- Version

23

Gefahrgutausbildung Handhabung Feuerlöscher

24

Druckschläuche Grundkenntnisse/ Handhabung

25

Armaturen

26

FwDv. 10 tragbare Leitern

27

Handbetätigte Geräte für Brandbekämpfung

28

Knoten und Stiche

29

Handhabung von Feuerlöschern

30

Verhalten an der Einsatzstelle

31

Überdruckbelüftung

32

Maschinistenausbildung/ Feuerlöschkreiselpumpe

33

Einsatz hydraulischer Rettungsgeräte Teil 1

34

Einsatz hydraulischer Rettungsgeräte Teil 2

35

Praxisreport hydraulischer Rettungsgeräte

36

Feuer und Flamme PVC im Brandversuch

37

Bayerisches Feuerwehrerholungsheim

38

HYDREX. Der Löschwasserzusatz

39

LKW- Rettung

40

Heiße Gefühle

Videoverleih bei:  Michael Bauer Kettlerstr. 2  Bad Neustadt

Tel. 09771-7228 oder 0172-6627577

Liste als PDF- Datei 30 KB

 

 

 

 

 

 

Info Jugendflamme  Stand 10.2003

Richtlinien zur Umsetzung der

Deutschen Jugendflamme

im Landkreis Rhön Grabfeld

 

 

Allgemein:
  1. Die Richtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr bleiben hiervon unberührt.

  2. Bei der „Jugendflamme“ handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Wettbewerb, sondern um einen Ausbildungsnachweis.

  3. Stempel der verschiedenen Stufen liegen beim KJW und den stv. KJW`s vor.

  4. Die Beschaffung der Jugendausweise und der Abzeichen wird nur zentral über die Kreisjugendfeuerwehr abgewickelt (der Bedarf ist am Jahresanfang für das laufende Jahr beim KJW anzumelden).

  5. Zu den bei der „Abnahme“ gemachten Erfahrungen (was wurde wie gemacht) sollte eine formlose Rückmeldung an die Kreisjugendfeuerwehr erfolgen um daraus Rückschlüsse für die Zukunft ziehen zu können.

  6. Für die Ausbildung wird auf den Jugendwartordner hingewiesen, darin sind entsprechende Inhalte als Vorschläge mit einem Flammensymbol gekennzeichnet (Pkt. 3.11 / S. 7 ff)

  7. Die Richtlinien und weitere Informationen (Anlagen) können im Internet heruntergeladen werden.

  8. Der Einladung zum Jugendwartseminar 2003 soll ein Fragebogen beigelegt werden, um Wünsche bezüglich der Anforderungen und deren Umsetzung der Stufen 2 und 3 abzufragen.

 

Ergänzungen für Rhön – Grabfeld:

- Stufe 1:

a.       Der Jugendwart kann bei  Stufe 1 selbst festlegen was er prüft, es muß aber min. den Anforderungen der Anlage1 der Richtlinien der DJF entsprechen

b.      Da die Ausbildung der Jugendlichen über einen gewissen Zeitraum erfolgt, sollte für jeden Jugendlichen eine Tabelle (Protokoll) angelegt werden, in der die verschiedenen Ausbildungsinhalte (behandelte Themen und Aufgaben) und der Zeitraum/Zeitpunkt dokumentiert sind. Diese Tabelle ist bei Bestätigung durch den KJW oder SKJW vorzulegen.

c.       Nach Vollendung der Stufe 1 wird gebeten durch den Jugendwart einen entsprechenden Bericht an die Kreisjugendfeuerwehr abzugeben, in welchem die praktische Umsetzung dargestellt wird. Nur so kann eine Datensammlung erfolgen und als Hilfe für uns alle dienen. Nach dem Motto „Von der Praxis für die Praxis“ sollen diese Berichte (auch Auszüge) im Internet veröffentlicht werden, schließlich wollen wir alle ja aus Erfahrungen, Neuerungen lernen und uns weiterentwickeln.

d.      Voraussichtlich soll 2003 je KBI-Bezirk eine „Musterabnahme“ der Stufe 1 in einer Jugendfeuerwehr erfolgen, an der interessierte Jugendwarte teilnehmen können

 

- Stufe 2:

a.       Die Abnahme der Stufe 2 soll jährlich bei einer Veranstaltung innerhalb des Landkreises erfolgen. Vorstellbar sind hier z.B. ein Feuerwehrtag, ein Feuerwehrfest usw. Sollte die Abnahme im Rahmen eines Feuerwehrfestes stattfinden so wird vorausgesetzt, dass die veranstaltende Feuerwehr eine Jugendgruppe unterhält. Sind mehrere Feuerwehren an der Ausrichtung der Abnahme interessiert, entscheidet das Los. Des weiteren wird die Veranstaltung im jährlichen Wechsel in einem anderen KBI-Bezirk durchgeführt.

b.      Ab der Stufe 2 ist die Abnahme ja auf Landkreisebene durch zu führen. Da hier verschiedene Jugendfeuerwehren teilnehmen, wird aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes im Vorfeld der Themenpool festgelegt. Dies geschieht aufbauend auf den Erfahrungsrückmeldungen der Jugendfeuerwehren, den Richtlinien der DJF und den Festlegungen beim Jugendwartseminar.

 

- Stufe 3:

a.       Die Abnahme der Stufe 3 erfolgt im Rahmen der Abnahme der Stufe 2. Des weiteren wird sie im jährlichen Wechsel mit der Abnahme des „Deutschen Jugendleistungsabzeichen“ stattfinden, da dieses ja auch Voraussetzung für die Stufe 3 ist.

b.      Zum Bereich „Erste Hilfe“ (siehe auch Anlage 3 der DJF) wurde folgende Vereinbarung bei uns im Landkreis getroffen. Aufgrund des Aufgabenspektrums der Feuerwehren muß durch den Bewerber hier die Bescheinigung über den Besuch eines Erste Hilfe Kurses (2 mal 8 Stunden umfassend) vorgelegt werden. Der Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ wird nicht anerkannt!

c.       Der Anmeldung zur Abnahme der Stufe 3 sind eine Kopie des DJF Jugendausweises sowie eine Kopie der Erste-Hilfe-Bescheinigung beizulegen.

 

Sollten weitere Fragen sein, so wende Dich bitte an Deinen Kreisjugendwart oder dem zuständigen Stellvertreter.

Stand 10.2003

KJW Arno Götz

 

 

 

 

 

 

Bayerisches Jugendleistungsabzeichen

Anpassung der Bayerischen Jugendleistungsprüfung

Knoten PDF-Datei

Aus gegebenem Anlass erfolgt bezüglich der Abnahme des bayerischen Jugendleistungsabzeichens folgende Information.
Nach Rücksprache mit dem Fachbereichsleiter Wettbewerbe sollen auch beim Bay. Jugendleistungsabzeichen die Knoten nach der neuen Version, wie sie beim Leistungsabzeichen vorgegeben sind, ausgebildet und auch in der Abnahme so gefordert werden.

Da sicherlich noch einige Zeit vergeht, bis diese Information alle erhalten haben, schlage ich übergangsweise vor bei der Abnahme vor Ort den Jugendausbilder zu fragen welche Version er ausgebildet hat und diese dann entsprechend ab zu prüfen.

Die derzeit im Umlauf befindlichen Richtlinien behalten ihre Gültigkeit, da eine Neuauflage mit der Änderung derzeit nicht vorgesehen ist.